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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Sinorama Reisen GmbH

1. Allgemeine
Sinorama Reisen GmbH (im Folgenden „Sinorama“) bietet Ihnen verschiedenste Dienstleistungen (wie z.B. Flug-, Pauschalreisen, Kreuzfahrtreisen, Studienreisen, Erlebnisreisen; Geschäftsreisen, Incentive-Reisen, Individualreisen etc.) an. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge von touristischen Leistungen, die durch uns oder unsere Vertriebspartner angeboten werden. Sie ergänzen die auf den Reisevertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und konkretisieren diese.
Sinorama behält sich vor diese AGB zu aktualisieren und zu erklären.
Sinorama behält sich die Änderung der Inhalte der Website jederzeit ohne Ankündigung vor.
Bei Fragen oder zusätzlichem Informationsbedarf ist dringend zu empfehlen uns zu kontaktieren.

Mit dem Abschluss einer Buchung bei uns direkt oder bei unseren Partnern bestätigen Sie, dass Sie die AGB gelesen und verstanden haben und diesen zustimmen (einschließlich der Datenschutzbestimmungen).

2. Reservierung und Buchung
2.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung/Buchung auf der Grundlage unserer Webseite, unserer Kataloge oder bei unseren Vertriebspartnern bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Durch die Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung und anderer Unterlagen/Informationsblätter von uns kommt der Reisevertrag zustande.
2.2. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprospektes für den Reisezeitraum sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung von Sinorama. Andere hotel- oder leistungsträgereigene Prospekte sowie vorläufige Reiseunterlagen für Visumbeantragung sind nicht maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter des Veranstalters nicht befugt.

3. Preise und Preisänderung
3.1. Alle unserer Preise sind in Euro angegeben.
3.2. Die im Prospekt oder auf unseren eigenen Webseiten oder den Webseiten der Vertriebspartnern genannten Reisepreise sind für den Reiseveranstalter bindend.
3.3. Sinorama kann jedoch abweichende Änderungen der Reisepreise erklären. Sinorama behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder eine Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung dieses Prospektes zu erklären. Der Kunde wird auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hingewiesen.
3.4. Eine Preisänderung nach dem Vertragsschluss zu den optional angebotenen Teilleistungen, die nicht zu der Grundreise gehören, wie z. B. Visumgebühr durch Konsulaten oder Visazentren, optionale Ausflüge, unterliegt auch unter unserem Vorbehalt. In einem derartigen Fall sind Sie jedoch berechtigt, kostenfrei die gebuchte optionale Teilleistung zu stornieren. Der Vertrag über Grundreise wird dadurch nicht betroffen.
3.5. Eine Preiserhöhung der gebuchten Grundreise nach dem Vertragsabschluss behalten wir uns auch vor unter den folgenden Bedingungen:
a. wenn die gesetzte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist,
b. Wenn die Organisation der Reise wegen höherer Gewalt, z.B. Naturkatastrophen , schlechtes Wetters, niedriges
Wasserstandes, Streikes, Sperre durch behördlichen Anweisungen, Epidemie, usw. nicht möglich ist, sodass das Programm geändert werden muss und höhere Kosten entstehen werden.
c. wenn die Vorleistungsbringer im Zielort nicht in der Lage sind, die Vorleistungen zu den vereinbarten Bedingungen zu leisten, sodass neue Partner gefunden werden müssen und höhere Kosten entstehen werden.
In allen diesen Fällen hat der Reiseveranstalter dem Reisenden ein neues Angebot rechtzeitig unterzubereiten, jedoch nicht später als eine Woche vor der Abreise. Wenn sich der Reiseveranstalter und der Reisende unter den neuen Bedingungen nicht einigen können, können beide Seite von dem alten Vertrag zurücktreten.

4.Umbuchung und Namensänderung
4.1. Die erste Namensänderung kann kostenlos vorgenommen werden. Für je weitere Namensänderung oder –Korrektur hat der Kunde 15 € pro Änderung Bearbeitungsgebühr zu tragen, jedoch müssen die Änderungen vor dem Ticketausstellung, oder vor dem Erbringen der Leistungen erfolgen. Für Änderungen nach der erbrachten Leistungen werden die entstandenen Kosten berechnet.
4.2. Die Umbuchung auf eine andere Person (einschließlich Namenswechsel) ist mit einer Gebühr von 50 € pro Person zu berechnen, jedoch muss solche Umbuchung vor der Tickets Ausstellung erfolgen;
4.3. Die Umbuchung zu anderem Termin oder anderem Produkt ist mit 50€ pro Person zu berechnen. Jedoch hat der Kunde auch den damit entstandenen Differenzbetrag zwischen Terminen, Leistungen und Produkten zu zahlen und die schon entstandenen Kosten für die Ursprüngliche Reise oder Termin zu tragen.
4.4. für Namensänderung und Umbuchung gilt, dass bisher keine Kosten (z.B. ausgestellte Flugtickets) auf den alten Namen oder die ursprüngliche Person angefallen sind. Sinorama ist berechtigt, für eine Umbuchung oder Änderung nach der Tickets Ausstellung oder der Vorauszahlung anderer nicht rückerstattbaren Leistungen die tatsächlich entstandenen Kosten zu berechnen.

5.Bezahlung
5.1. Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Rechnung oder bei Onlinebuchung zahlen Sie bitte 25% des Reisepreises für die Standardreiserouten an. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restbetrag begleichen Sie bitte für Standardreisen 30 Tage vor Reisebeginn. Für Sonderangebote und Zusatzbuchungen nach persönlichen Wünschen kann der Anzahlungsbetrag und –Prozentsatz variiert sein, so z. B, bei Erwerb eines Gutscheines bei unseren Partnern, Upgrade auf Business Klasse u.s.w.
5.2. Leistet der Kunde die Anzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Summen bei Zahlungsfälligkeiten, ist Sinorama berechtigt, nach Aufforderung und angemessener Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird Sinorama dem Kunden die entsprechenden Stornokosten berechnen. Nach Eingang der vollständigen Zahlung werden die endgültigen Reiseunterlagen in der Regel 7 bis 14 Tage vor Reisebeginn übersandt. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung von Reiseleistungen.
5.3. Die Bezahlung kann in Bar, per SEPA-Lastschrift, Vorkasse, Sofortüberweisung durch Zahlungsplattform erfolgen. Bei Zahlungsarten Bar, SEPA-Lastschrift, Vorkasse oder Sofortüberweisung entstehen keine zusätzlichen Kosten für Zahlungspflichtige. Bei Zahlung mittels Visa-Karte oder Master-Karte kann bestimmte Bearbeitungsgebühr durch die Drittzahlungsplattform erhoben werden; bei Zahlung mittels American-Express wird 3,5% des Gesamtzahlungsbetrages als Transaktions-und Bearbeitungsgebühr durch die Zahlungsplattform erhoben.
5.4. Wenn Sie Ihr schriftliches Einverständnis zur Zahlung im Lastschriftverfahren erteilt haben oder Sie mit Kreditkarte zahlen – sofern diese Möglichkeiten angeboten werden -, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto rechtzeitig zu den Fälligkeitszeitpunkten. Wenn Sie die Zahlungsart „Vorkasse“ wählen, erwarten Sinorama den Geldeingang zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen.
5.5. Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen genannten Lastschrift- oder Kreditkartenkonto mangels ausreichender Deckung zu den Fälligkeitsterminen nicht möglich sein, sind Sinorama berechtigt, die uns dadurch entstehenden Mehrkosten von €20,- bei Lastschrifteinzug bzw. €25,- bei Kreditkarteneinzug zu erheben. Wenn Sie Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von € 25,- pro Mahnung zu erheben

6. Versicherung
Eine Reiseversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten, wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall und Krankheit sowie einer auch im Ausland gültigen Krankenversicherung.

7. Flugtickets und Einchecken
7.1. Internationale Flugtickets als Bestandteil der Pauschalreise
unsere Pauschalreise besteht aus Internationalen Flugtickets und Landtour inklusiv Inlandstransporte. Was die internationalen Flugtickets angeht, stellen wir den Gästen auch nur die Tickets bereit, sind aber nicht verantwortlich für die Durchführung des Fluges und die Gepäckauslieferung. Für die Durchführung des Fluges und die Gepäckauslieferung ist allein das ausführende Luftfahrtunternehmen verantwortlich, alle Ausgleichsansprüche aus Änderung, Verspätung, Annullierung des Fluges sind nur gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen zu richten. Sinorama haftet dafür nicht. Wenn Sie mit dieser Klausel nicht einverstanden sind, räumen wir Ihnen nach Ihrer Reisebuchung die Möglichkeit ein, dass Sie Ihre internationalen Flugtickets selbst buchen, Ihr Reisepreis wird dann um den Budgetpreis von 450 € p.P. für die Internationale Gruppenflugtickets reduziert.
Wenn Sie die internationalen Flugtickets selbst buchen, reisen Sie am Ankunftstag selbst ins Hotel an und fahren Sie am letzten Tag vom Hotel zum Flughafen auf eigenen Kosten ab.

7.2. Fluggesellschaften
Sinorama arbeitet mit den folgenden Fluggesellschaften zusammen: Air France, KLM, Finnair, Lufthansa, Air China, China Eastern Airlines, China Southern Airlines, Hainan Air, Emirates, Qatar, Etihad, Swiss und Aeroflot. Für die Beförderung der Reiseteilnehmer nimmt Sinorama die Leistungen von einer oder mehreren obengenannten Fluggesellschaften in Anspruch.
7.3. Benachrichtigung der Fluggesellschaft und -verbindung
Die in Frage kommende genaue Fluggesellschaften und Flugzeiten können nur 2 bis 4 Woche vor Reisebeginn in Reiseunterlagen mitgeteilt werden.
7.4. Wunschflug
Sinorama trifft die einheitliche Entscheidung für die Fluggesellschaft und Flugverbindungen für alle Reisegruppe zu verschiedenen Reiseterminen. Zwischenstopp und lange Umsteigzeit sind nicht auszuschließen.
Wunschflugverbindung, z.B. Direktflug oder Wunschfluggesellschaft, die abweichend von der Entscheidung von Sinorama ist, ist gegen Aufpreis buchbar, für diesen Fall muss der Reiseteilnehmer nach der Buchung unverzüglich mit Sinorama über den Aufpreis und den Wunsch vereinbaren.
7.5. Ausstellung des Flugtickets
Sinorama behält sich vor, das Flugticket je nach den günstigen Konditionen der anbietenden Fluggesellschaft unmittelbar nach der Reisebestätigung auszustellen.
Alle Flugtickets sind nach der Ausstellung nicht umbuchbar oder änderbar. Bei Stornierung der Reise wird das ausgestellte Flugticket als Totalkosten angerechnet.
7.6. Das Flugticket stellt einen Beförderungsvertrag zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft dar. Um den Anspruch auf Beförderung nicht zu verlieren, ist die Einhaltung der jeweiligen Bedingungen und Vorgaben der Fluggesellschaften oder Anbieter dringend notwendig. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen kann der Anspruch auf (Weiter-)Beförderung entfallen. Sinorama kann keinen Einfluss darauf ausüben.
7.7. Vollständige Namensangaben wie im Reisepass sind für die Buchung des Flugtickets erforderlich. Die korrekten Angaben der Fluggastdaten werden verlangt, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Daten gültig sind und rechtzeitig übermittelt werden können, sowie aus Gründen der Identifikation und Sicherheit.
7.8. Flughafen-Check-in
Es ist zwingend erforderlich, dass der/die Reisende an den Flughafen-Check-in-Schaltern mindestens zweieinhalb Stunden vor der Abreise kommt. Wenn der/die Reisende nicht rechtzeitig ankommt, kann die Reservierung von der Fluggesellschaft storniert und der Platz an andere Reisenden zugeordnet werden.
Nach dem Einchecken ist die Einstiegzeit auf der Bording-Karte einzuhalten, wenn Sie nicht rechtzeitig zu der angegebenen Zeit auf der Bordingkarte am dem Gate für das Einsteigen erscheinen, hat die Fluggesellschaft das Recht, Sie vom Einstieg zu verweigern. Sinorama kann darauf keinen Einfluss ausüben. Unter diesen Umständen haben die Reisenden keinen Rückgriffanspruch
Die Check-in-Zeit kann je nach Fluggesellschaft, Flughafen und Flugziel abweichend festgelegt werden und sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die aktuelle Check-in-Zeit. Viele Fluggesellschaften bieten bereits einen Online Check-in an.
7.9.Sitzbelegung
Der Sitzplatz im Flugzeug wird ausschließlich durch die Fluggesellschaft verteilt, Sinorama hat keinen Einfluss auf die Sitzplatzverteilung. Für Sitzplatzreservierung fallen zusätzliche Kosten an je nach Fluggesellschaft.
7.10. Gepäckverlust und –Verspätung, Flugplanänderung
Für Gepäckverlust oder –Verspätung, Flugplanänderung oder Annullierung des Fluges ist die den Flug ausführende Fluggesellschaft verantwortlich. Sinorama haftet nicht für diese Fälle.
7.11. Visavorschriften
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Devisenvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle aus der Nichtbeachtung der Vorschriften entstehenden Nachteile gehen zu seinen Lasten. Sollten trotz der erteilten Informationen Einreisevorschriften nicht eingehalten werden, so dass die Reise nicht angetreten werden kann, ist Sinorama berechtigt, den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren zu belasten.
7.12. Andere geltenden Bedingungen
Der Luftverkehr ist unter Beachtung von allen geltenden gesetzlichen Vorschriften und wird von der Warschauer Konvention und den erscheinen Vertragsbedingungen auf dem Flugticket geregelt.
7.13. Rail & Fly-Tickets als optionale Zusatzleistung zu den Flugtickets.
Wenn Rail & Fly –Tickets bei uns als optionale Zusatzleistung zu den Flugtickets gebucht sind, handelt es sich hier nur um die Vermittlung der Rail & Fly-Tickets selbst. Durch Mitteilung der Abholnummer ist die Leistung durch uns erbracht. Die Durchführung der Bahnfahrt ist ausdrücklich eine Dienstleistung von der Deutschen Bahn, wir vermitteln hier nur die Fahrkarte und haften nicht für die Verspätung der Bahnfahrt. Der Reisende ist selbst für seine rechtzeitige Ankunft zum Flughafen verantwortlich. Bei Problemen und Ansprüchen wegen Bahn-Verspätung oder Ausfall ist ausdrücklich Deutsche Bahn dafür zuständig.

8. Rücktritt durch Kunden
8.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn auf eigenen Kosten von der Reise zurücktreten. Der Tag, an dem wir die Rücktrittserklärung erhalten, ist der entscheidende Tag. Für den Rücktritt bedarf es eine schriftliche Erklärung.
8.2. Im Falle des Rücktritts Ihrerseits verlangt Sinorama folgende Rücktrittsgebühren pro Person vom Gesamtreisepreis:
a. Die schon entstandenen Kosten für Flugtickets nach Ausstellung: 100%, das wird gesondert von dem vereinbarten Gesamtpreis berechnet.
b. Wenn die Visabesorgung über Sinorama läuft, werden die Visumkosten nach Ausstellung des Visums 100% in Rechnung gestellt; Bei Stornierung des Visumservices vor der Ausstellung wird 25% der Gesamtvisumgebühren als Bearbeitungsgebühr erhoben.
c. Versicherungsgebühr ist mit vollem Betrag zu berechnen
d. Von dem Restteil des Gesamtreisepreises (abzüglich Punkt a, b, c) werden die folgenden Prozentsätze berechnet:
ab dem Tag der Buchung:
bis 60.Tagen vor Reiseantritt 25% des Rest Teils,
bis 30.Tagen vor Reiseantritt 50% des Rest Teils,
bis 14.Tagen vor Reiseantritt 90% des Rest Teils
bis dem Tag des Reiseantritts wird 95% des Rest Teils berechnet
e. Für bestimmte Reiserouten, die mit “Superangebot“/“Promotion“ bezeichnet sind, beträgt die Rücktrittsgebühr 100% des Reisepreises.
f. Wenn ein Kunde die Reise nicht antritt, aber auch nicht bis zum Reisebeginn gekündigt hat, wird es als No-Show betrachtet und können keine Rückzahlungen vorgenommen werden.
g. Für Reiseabbruch nach Reiseantritt: 100% des Gesamtreisepreises
8.3. Die Berechnung der Stornokosten basiert auf dem Reisepreis. Der Reisepreis rechnet sich aus dem Gesamtpreis von den gebuchten Leistungen, Optionen auf unserer Webseite oder bei den Vertriebspartnern abzüglich des Preises von dem ausgestellten Internationalen Flugtickets und anderen vorausbezahlten Leistungen. Die als Optionen gebuchten Leistungen werden bei Stornierung auch zu dem Reisepreis addiert und mit entsprechenden Stornokosten berechnet.
8.4. Die Buchung für alle Spezialangebote oder Superangebote kann nicht zurückerstattet werden, sie ist unter bestimmten Bedingungen jedoch umbuchbar, übertragbar. Sinorama hat das Recht, bestimmte Bedingungen zu erklären.
8.5. Bis zum Reiseantritt aber vor der Ausstellung des Flugtickets kann der Reisende verlangen, dass eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
8.6. Die zusätzliche Buchung von Sonderleistungen, z.B. Doppel- oder Mehrbettenzimmer zur Alleinbelegung, sind Kostenpflichtig.

9.Rücktritt durch Veranstalter
9.1. Wir behalten uns vor, die Reise bis zu drei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer festgelegten Mindestteilnehmerzahl zu stornieren, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon 21 Tage vor dem geplanten Abreisedatum in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück; Wenn die Durchführung der Reise trotz mangelnder Mindestteilnehmerzahl frühzeitig durch uns garantiert ist, sind Sie nicht berechtigt kostenlos von der Reise zurückzutreten.

9.2. Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sich sonst stark vertragswidrig verhält, kann der Reiseveranstalter ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält er den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

9.3. Wenn die Reise wegen bestimmter Bedingungsänderungen am Zielort für Reiseveranstalter nicht wie geplant möglich ist, insbesondere in folgenden Fällen:
a. Wenn die Organisation der Reise wegen höherer Gewalt, z.B. Naturkatastrophen , schlechtes Wetters, niedriges
Wasserstandes, Streikes, Sperre durch behördlichen Anweisungen, Epidemie usw. nicht möglich ist, sodass das Programm geändert werden muss und höhere Kosten entstehen werden.
b. wenn die Vorleistungsbringer im Zielort nicht in der Lage sind, die Vorleistungen zu den vereinbarten Bedingungen zu leisten,
sodass neue Partner gefunden werden müssen und höhere Kosten entstehen werden.

10.Unterkünfte, Zimmerverteilung
10.1. Unsere Hotelklassifizierung richtet sich immer nach der Landeskategorie des Landes, wo die Reise durchgeführt wird. Das gilt auch, selbst wenn die Angabe über Hotelklassifizierung im Reiseverlauf nicht besonders gemacht wird.

10.2. Unsere Hotel-Partner sind für die Zimmerverteilung verantwortlich, die Zimmerkategorie im Preisangebot wird jedoch eingehalten. Bei Mängeln der Zimmereinrichtungen haben die Kunden sofort unseren Reiseleiter und die Rezeption des Hotels einzuschalten und Abhilfe zur Nachbesserung zu verlangen.

Wenn die Reisenden ihre Zimmer-Kategorie bei der Ankunft am Reiseziel (nach Verfügbarkeit) ändern wollen, müssen sie ihre eigenen Vereinbarungen mit unseren Hotel-Partnern machen und alle zusätzliche Gebühren , die von ihnen erhoben werden, übernehmen. Für das zwischen dem Hotel und den Reisenden neu vereinbarten Zimmer haften wir nicht. Sonderwünsche bezüglich Zimmerausstattungen können mit unseren Hotel-Partnern direkt vereinbart werden. Diese Anforderungen gelten nicht als eine Bestätigung unter keinen Umständen.

10.3. Check-in und Check-out-Bedingungen
Die Reisenden erkennen und akzeptieren, in Übereinstimmung mit internationalen Standards, dass das Check-in in Hotel erst nach 15.00 Uhr vorgenommen werden kann, Check-Out bis zum Mittag 12:00 Uhr vorgenommen werden muss, unabhängig davon, ob die Gäste frühere Ankunft und späteren Abflug haben oder nicht. Das Hotel wird den Reisenden über die Check-out-Zeit informieren, wenn er / sie in Hotel wohnt. Early-Check-in oder Late-Check-Out –Preis ist nicht in dem regulären Reisepreis enthalten. Das ist unabhängig von Ihrer Ankunftszeit oder Abflugzeit. Bei Bedarf sind diese Leistungen gegen Aufpreis zu buchen.

10.4. Hoteleinrichtungen, Lage
Wir bieten den Kunden für Übernachtung nur entsprechenden Hotelzimmer und Schiffskabine mit Frühstücken. Die anderen Hoteleinrichtungen sind nicht Bestandteile unserer Leistungen, daher kann für andere Hotel-, Schiffs- und Freizeiteinrichtungen teilweise Gebühr durch die Hotels und Schiffsbetreiber erhoben werden oder besondere Nutzungsbestimmungen festgelegt werden.
Wir buchen die Hotels nur nach einkalkuliertem Budget für die beschriebene Hotelkategorie, die Hotellage ist nur nach dem Budget berücksichtigt.

11. Säuglinge und Kinder
Säuglinge unter zwei (2) Jahren (zum Zeitpunkt der Beendigung der Reise) können mit bestimmter Ermäßigung reisen, sofern sie keine Sitzplätze (Flugbuchung müssen gemacht werden) besetzen und keine Verpflegungen und Dienstleistung in Anspruch nehmen. Kinder im Alter von zwei (2) bis zwölf (12) Jahren können nach Kindertarif reisen, jedoch muss das Kind von einem voll zahlenden Erwachsenen begleitet werden. Altersnachweis wird zu allen Zeiten benötigt.

12. Gepäck-Einschränkungen
12.1. Die Fluggesellschaften haben individuelle Regeln und Vorschriften in Bezug auf Gepäck-Gewicht, -Größe und Anzahl. Die Reisenden müssen sich über die entsprechende Einschränkungen informieren. In der Regel akzeptieren die Fluggesellschaften nur ein aufzugebendes Gepäck mit einem Gewicht bis zu 23 kg pro Person. Eine zusätzliche Gebühr (Preis kann ohne Vorankündigung geändert werden) wird für alle Gepäcke, die über 23 kg wiegen, erhoben. Zusätzliches Gepäck unterliegt der Zustimmung durch den Träger. Jede Person darf auch ein Handgepäck mitnehmen, welches das Gewicht von 5 kg bis 7 kg je nach der Fluggesellschaft nicht überschreiten darf.

12.2. Die Bestimmungen der Warschauer Konvention, sowie der Hinweis auf dem Passagierschein und Gepäckcheck, regeln den Verlust und die Beschädigung von Reisegepäck, und stellen die Grenzen der Trägerhaftung. Zu allen anderen Zeiten tragen die Reisenden das Risiko der Gepäckbeförderung selbst. Als einen zusätzlichen Schutz sollten die Reisenden eine Reiseversicherung abschließen.

13. Dokumente und Unterlagen
13.1. Die Reisenden tragen die volle Verantwortung und die Kosten dafür, alle von den entsprechenden Behörden verlangten Dokumente breitzustellen. Die Reisenden müssen selbst dafür sorgen, dass sie alle gültigen Reisedokumente für die Zielländer besitzen. Sinorama nimmt keine Haftung für die Schäden, die durch die Ablehnung von Visa für die Zielländer verursacht werden, oder einige Tatsachen (wie als Ergebnis der Strafregister oder andere Probleme) oder jedes Zollproblem. Für die Reisenden, die mit Kindern reisen, können andere Dokumente auch erforderlich sein.
13.2. Grundsätzlich können die Reisenden Sinorama beauftragen, Visa zu beantragen, jedoch müssen Sie die Kosten dafür tragen. Sollten Sie eine vorgezogene Beantragung wünschen, so muss diese mit uns abgestimmt werden.
13.3. die Reiseunterlagen können bei uns abgeholt werden. Der Versand von Reiseunterlagen erfolgt ohne besondere Vereinbarung ungesichert auf Risiko und Wunsch des Kunden. Wünschen Sie eine besondere Art und Weise des Versandes von Reiseunterlagen, Visum oder von Pässen (z. B. versicherte Übersendung, Expresslieferung), so tragen Sie diese nach vorheriger Information über die anfallenden Kosten gesondert.

14. Besondere Pflege und Betreuung während der Reise
Jeder Reisende, der besondere Pflege, Hilfe, Aufmerksamkeit oder Behandlung verlangt, muss sich bei der Buchung von Sinorama und der Fluggesellschaft von jeglichen spezifischen Bedürfnissen beraten lassen. Sinorama und die Fluggesellschaft behalten sich das Recht vor, die Reisenden zu verweigern, die kaum in der Lage sind, vollständige Reise durchzuführen, oder im Fall, dass eine solche Reise gefährlich für sich selbst oder andere um sie herum erweisen werden kann.

15. Änderungen an Reiseservice
Wenn die bestätigten Angeboten oder Dienstleistungen nicht mehr vor der Abreise oder nach der Ankunft am Zielort möglich sind, behält Sinorama sich das Recht vor, vergleichbare Angebote oder Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen.
Der Reisende hat das Recht, solche Substitutionen zu verweigern, und für den Fall einer Stornierung, wird die Haftung von Sinorama auf die Erstattung des Preises der Angeboten oder Dienstleistungen, die die Reisenden bezahlt haben, begrenzt.
Aus wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen der Streckenführung von Flügen, Umwandlung von Nonstop-Flügen in Flüge mit Zwischenlandung bzw. Umsteigeflüge, Änderungen von Charterflügen in Linienflüge und umgekehrt sowie Änderungen von Fluggesellschaften, Wechsel vom Flug zum Hochgeschwindigkeitszug, sind aufgrund der international gültigen luftrechtlichen Bestimmungen den Fluggesellschaften – und uns – vorbehalten. In einem derartigen Fall sind Sie nicht berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Es besteht auch kein Erstattungsanspruch für etwa durch solche Vorgänge entstehende Mehrkosten.

16. Gesundheitshaftung der Reisenden
Die Reisenden sind dafür verantwortlich, dass sie sich in ausreichender physischer Kondition des Körpers für die Reise befinden. Die Reisenden müssen auch dafür sorgen, dass sie im notwendigen Fall eine ausreichende Menge an jedem notwendigen Medikament mit sich haben und mitnehmen. Die Reisenden müssen sich auch bei zuständiger ärztlichen Stellen vor der Abreise beraten lassen, um sich über vorbeugende medizinische Maßnahmen in Bezug auf die besuchenden Länder zu erkundigen.

17. höhere Gewalt
Sinorama haftet nicht für Programmeänderung, Verspätung, Verlust von persönlichen Gegenständen, Verletzung, Unfall, Sterblichkeit, Schäden, Unannehmlichkeiten, Verlust der Freude, Verstimmung, Enttäuschung oder Hoffnungslosigkeit, weder geistig noch körperlich, die durch höhere Gewalt verursachen werden kann.
Höhere Gewalt kann ein nicht Vorhersehbarer Fall oder auch ein nicht beherrschbares Ereignis wie die folgenden sein: jede ungerechtfertigte oder fahrlässige Handlung oder Unterlassung eines Drittdienstleisters oder eines Mitarbeiters des Fremddienstleisters, wie z.B. aufgrund der Krankheit, Diebstahl, Handelsstreit, Maschinenschaden, Quarantäne, Krieg, staatlicher Einschränkungen, Unruhen, Streik, schlechter Wetterbedingungen, Schließen oder schlechtes Zustandes einer Zufahrtsstraße, Epidemie oder anderer Faktoren, über die keine vernünftige Steuerung entweder durch Sinorama oder durch die Fremddienstleister , die die Dienstleistungen erbringen sollten, vorgenommen werden kann,

18.Kommentare und Beschwerden
Am Reiseziel müssen die Reisenden mit einem Sinorama Vertreter kontaktieren, um sofortige Hilfe zu bekommen und jedes Problem ohne Verzögerung angemessen zu beheben. Im Fall, dass ein Problem nicht sofort gelöst oder behandelt worden ist, können die Reisenden die Einzelheiten des Vorfalls schriftlich bei uns innerhalb von dreißig (30) Tagen nach ihrer Rückkehr einreichen. Ansonsten werden keine Maßnahmen ergriffen.

19. Druck- und Rechenfehler
Sämtliche Informationen entsprechen dem Stand bei Drucklegung (siehe Hinweis in den Katalogen/Preislisten). Änderungen dieser Angaben sind möglich und bleiben deshalb bis zum Vertragsabschluss vorbehalten. Für Druckfehler in Katalogen oder Preislisten übernehmen wir keine Haftung.

20. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Klagen zum Reisevertrag ist Düsseldorf. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ebenfalls Düsseldorf. Für Klagen unsererseits gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Personen wie oben aufgeführt.

21. Unwirksamkeitsklausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Sinorama Reisen GmbH behalten alle Rechte vor.

Stand: 01.01.2024